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Zweitmarkt für Lebensversicherungen: Verkaufen statt kündigen

Die Kapital-Lebensversicherung ist eine Sicherheit für Menschen, die sich selbst beziehungsweise ihren Partner schützen möchten, sollten sie irgendwann verunglücken. Doch dazu kommt es meist nicht, denn viele Lebensversicherungen werden vorzeitig beendet. Bei der frühzeitigen Kündigung kommt es zu großen Verlusten. Um diese so gering wie möglich zu halten, entscheiden sich Menschen dazu, ihre Lebensversicherung am Zweitmarkt zu veräußern.

Den Zweitmarkt für LV-Policen gibt es in Großbritannien seit geraumer Zeit – in Deutschland ist er nur etwa zehn Jahre jung. Dies hat zur Folge, dass sich die in diesem Markt agierenden Unternehmen ein gewisses Vertrauen mühsam erarbeiten müssen, während der Hinweis auf die Möglichkeit, Policen zu verkaufen, im Vereinigten Königreich gesetzlich verankert ist.

Doch auch hierzulande gewinnt der Verkauf von Lebensversicherungen immer mehr an Popularität und hat unter Wissenden bereits den Status des Geheimtipps erreicht. Zahlen sprechen in diesem Fall mehr als Wörter: Einer Ermittlung des GDV wurden 2012 Lebensversicherungen in Höhe von 14,43 Milliarden Euro gekündigt. Im selben Zeitraum wechselten Policen im Wert von 200 Millionen Euro den Besitzer. Diese Zahl macht zwar nur 1,4 Prozent des Stornovolumens aus, ist aber dennoch groß genug, um Interessierte anzuziehen.

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Der Verkauf der LV ist meist steuerfrei

Wie zuvor erwähnt, wird der Zweitmarkt der Lebensversicherungen auch in Deutschland immer beliebter. Neulinge müssen allerdings viele Dinge beachten, denn wie bei jedem anderen Geschäft gibt es auch hier Probleme und Schwarze Schafe. Grundsätzlich zahlen Kunden, die ihre LV verkaufen möchten, in vielen Fällen keine Steuern. Ob beim Verkauf die Abgeltungssteuer (25 Prozent) und der Solidaritätszuschlag anfällt, hängt vom Datum des Vertrags ab:

  • Vor 2005: Die Erträge sind steuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit des Vertrages zwölf Jahre beträgt. Des Weiteren muss der Kunde seine Beiträge mindestens fünf Jahre lang gezahlt haben. Zusätzlich gilt für Verträge, welche ab dem 31.03.1996 geschlossen wurden, dass die Höhe des Todesfallschutzes mindestens 60 Prozent der Beitragssumme betragen muss.
  • Nach 2005: Der Verkäufer muss in diesem Fall die Abgeltungssteuer zahlen. Gezahlt wird die Differenz zwischen Kaufpreis und gezahlten Beiträgen. Sollte die Beitragssumme den Kaufpreis übersteigen, zahlt der Käufer keine Steuern.
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Steuertrick von Ankäufern: Vorsicht vor schwarzen Schafen

Firmen, die LV-Policen kaufen möchten, kennen die Steuererstattung, von denen Verkäufer profitieren. Sie wiederum müssen Steuern zahlen und das gefällt den Unternehmen natürlich nicht. Deshalb haben sie sich einen Trick überlegt, mit dem sie die Erstattung anstelle des Verkäufers erhalten: Im Normalfall zieht die Versicherungsgesellschaft bei der Kündigung des Käufers der Police die Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag vom Rückkaufswert ab und überweist das Geld direkt an das Finanzamt. Die Käufer der LV-Policen kündigen die Police direkt nach dem Kauf, da sie beabsichtigen, das Geld neu zu investieren. In ihren Vertragsbedingungen ist zwar ein Hinweis auf die Steuer zu finden, jedoch heißt es dort meist, dass sie vom Kaufpreis abgezogen wird. Dem Verkäufer entgeht somit seine zustehende Steuererstattung. Deshalb die Regel: Immer das Kleingedruckte lesen!

Wie Sie sich vor schwarzen Schafen schützen

Wer seine LV-Police verkaufen möchte, sollte dies mit großer Vorsicht tun und sich zunächst gründlich über das Thema informieren. Der Bund der Versicherten bietet Interessierten ein informatives Merkblatt zum Verkauf von Kapitallebensversicherungen an.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich nicht alle Versicherungspolicen zum Verkauf am Zweitmarkt eignen: Wenn der Rückkaufswert kleiner als 10.000 Euro ist, gibt es häufig Probleme. Selbes gilt für lange Restlaufzeiten und wenn es sich um eine Fondspolice handelt. Direktversicherungen sowie Versicherungen, die bei einem finanzstarken Lebensversicherer in Deutschland abgeschlossen wurden, sind bei Ankäufern auch nicht sonderlich beliebt. Weiterhin sollten Interessierte folgende Qualitätsmerkmale erfragen:

  • Ist der Ankäufer Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. (BVZL)?
  • Bleibt der Todesfallschutz erhalten?
  • Zahlt der Ankäufer den Kaufpreis komplett aus?
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Artikelbild: © emilie zhang / Shutterstock