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Wie kann man einen Brief unfrei versenden?

Es gib die ungeschriebene Regel, dass Briefe immer ausreichend frankiert werfaden sollen. Es gibt aber Fälle, wenn der Brief unfrei versendet werden soll, sprich der Empfänger zahlt das Porto. Ist es überhaupt möglich, einen Brief unfrei zu versenden und wenn ja, wie?

Gründe für das unfreie Versenden

Wer einen Brief versendet, sollte diesen ausreichend frankieren. Schließlich sollte der Empfänger nicht für etwas zahlen, das ihn womöglich nichts angeht, oder? Nun, es gibt einige Ausnahmen, etwa wenn ein Verbraucher von einer Versicherung aufgefordert wird, einen neuen Vertrag zu unterschreiben und diesen zurückzusenden. Weitere Ausnahmen, wenn man einen Brief unfrei versenden möchte:

  • Der Verbraucher erhält einen Brief, der versehentlich bei ihm gelandet ist. Er möchte den Brief dem richtigen Empfänger zuschicken, ohne für das Porto zu zahlen, schließlich liegt der Fehler bei der Post. In diesem Fall versendet man den Brief unfrei.
  • Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Verbraucher zu Unrecht einen „negativen“ Brief, etwa eine Mahnung, erhält, auf den er antworten möchte. Auch hier möchte niemand Porto für einen Dienst zahlen, den er nicht gefordert und fälschlicherweise erhalten hat.
  • Wie zuvor erwähnt, versenden Versicherungsunternehmen regelmäßige Schreiben, die eine Antwort ihre Kunden erfordern. Auch hier würden die Verbraucher am liebsten unfrei versenden.
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Wie man einen Brief unfrei versenden kann

So können Sie einen Brief ohne Porto verschicken:

  • Auf dem Brief vermerken: „Porto zahlt der Empfänger“.

Fehlt dieser Kommentar, gibt es zwei Szenarios:

  1. Die Post wird den Brief nicht annehmen.
  2. Werfen Sie den Brief in einen Briefkasten landet er wieder zurück bei Ihnen, weil die Post annimmt, dass die Briefmarke versehentlich vergessen wurde.

Einige Menschen schreiben absichtlich keinen Absender auf den Brief und werfen ihn so in den Briefkasten. Auch hier besteht die Gefahr, dass der Brief vom Empfänger abgelehnt wird und ihn so nie erreicht.

Wichtig: Die Deutsche Post nimmt an ihren Schaltern Briefe ohne Briefmarken nicht mehr an. Einzige Ausnahme sind Antwortumschläge, die explizit mit dem Vermerk „Porto zahlt Empfänger“ gekennzeichnet sind.

Wenn Empfänger den Brief ablehnen

Ein unfrei versendeter Brief kann vom Empfänger abgelehnt werden. Dies ist besonders dann der Fall, wenn zusätzlich zum regulären Porto ein Nachporto anfällt. In diesem Fall erhält der Sender den Brief zurück und muss eine höhere Gebühr nachzahlen. Sollte der Brief anschließend vom Empfänger erneut abgelehnt werden, kann dies zu weiteren Gebühren führen. Die Deutsche Post kann unter Umständen eine Lagergebühr verlangen, da sie versucht, den Brief mehrere Male zu überbringen.

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Um die oben genannten Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, mit dem Empfänger vorab abzuklären, ob er das Porto übernimmt oder nicht. Firmen und Versicherungen versenden für eine Rückantwort fast immer einen rückfrankierten Briefumschlag oder einen Briefumschlag, auf dem vermerkt ist, dass sie das Porto übernehmen. Wichtig ist, dass sich auf diesem Freimachungsvermerke wie:

  • „Bitte ausreichend freimachen“ oder
  • „Freimachen, falls Marke zur Hand“

befinden. Endgültige Zweifel werden durch einen Freimachungsvermerk wie:

  • „Entgelt zahlt Empfänger“ oder
  • „Porto zahlt Empfänger“

beseitigt. Dann ist eine Frankierung des Briefes definitiv nicht nötig.

Tipp: Als Verbraucher Rückantworten verschicken

Verbraucher können selbst Rückantwortbriefe oder -karten verschicken. In diesem Fall gilt es, bestimmte Formvorschriften einzuhalten:

  • Auf dem Umschlag für die Rückantwort muss der Aufdruck „Antwortkarte“, „Werbeantwort“ oder „Antwort“ über dem Adressfeld aufgedruckt sein.
  • Es dürfen keine mehrfach verwendbaren Umschläge oder Umhüllungen sowie Fensterbriefhüllen verwendet werden.
  • Der Rücksendeumschlag muss durch einen Zwischenträger bedruckt werden.
  • Der Text des Rückumschlags muss maschinenlesbar sein.
  • Oben rechts muss sich in einem hochgestellten Rechteck, welches nicht kleiner als 15 x 17 Millimeter und nicht größer als 25 x 30 Millimeter sein darf, ein Freimachungsvermerk befinden.
  • Der Rahmen muss eine Linienstärke von 0,4 bis 1,5 Millimetern besitzen und komplett geschlossen sein.
  • Der Text innerhalb der Freimachungszone muss dunkelfarbig oder schwarz, zwei bis vierzeilig zentriert oder horizontal sein.
  • Als Freimachungsvermerk werden folgende Formulierungen akzeptiert:
    • „Bitte ausreichend freimachen“
    • „Freimachen, falls Marke zur Hand“
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Wer diese zugegeben sehr strengen Richtlinien einhält, kann also auch als Verbraucher Rückantworten verschicken und so dem Empfänger die Möglichkeit bieten, einen Brief quasi unfrei zu versenden.

Artikelbild: © unverdorben jr / Shutterstock