Kategorien
Gesellschaft

7 häufige Fragen zum Thema Lotto – und ihre Antworten

Jedes Jahr gibt es hierzulande etwa 100 Lottomillionäre. Trotzdem ist ein Sechser äußerst unwahrscheinlich. Das hält aber viele Menschen in Deutschland nicht davon ab, ihr Glück auf die Probe zu stellen, denn nach wie vor gehört Lotto zu den beliebtesten Glücksspielen in Deutschland. Doch was, wenn man tatsächlich zu den Glücklichen gehört und richtig tippt? Der folgende Artikel beantwortet die sieben Fragen, die sich Lottogewinner am häufigsten stellen.

1. Frage: Müssen auf den Gewinn Steuern gezahlt werden?

Die Frage, ob Steuern auf den Lottogewinn gezahlt werden müssen, wird sehr häufig gestellt. Grundsätzlich gilt: In Deutschland erzielte Gewinne sind steuerfrei. Wer sein Geld daheim in die Spardose steckt und nur seinen Lebensunterhalt davon bezahlt, muss auch keine Steuern abführen.

Anders verhält es ich, wenn man mit dem Lottogewinn weitere Einnahmen generiert. Das gilt beispielsweise, wenn man Zinsen erhält oder ein Haus kauft, mit dem Mietzahlungen erwirtschaftet werden.

2. Frage: Ist es legal, Lotto online zu spielen?

Grundsätzlich ist es bei staatlich lizenzierten Anbietern erlaubt, online Lotto zu spielen. Ob eine Website über eine entsprechende Lizenzierung verfügt, muss direkt auf der Website angeboten werden, wie etwa beim Online-Lotto-Portal lotterie.de.

Lies zu diesem Thema auch hier weiter:  Vorsicht bei Geschäften im Internet

Spielt man hingegen bei nicht lizenzierten Anbietern, gibt es keine Sicherheit bei der Gewinnauszahlung. Deshalb sollte man allein aus diesem Grund von derartigen Portalen die Finger lassen.

3. Frage: Darf ich meinen Gewinn verschenken?

Wer einen großen Lottogewinn kassiert, möchte seinen Reichtum oft nicht ganz allein für sich behalten, sondern die Liebsten daran teilhaben lassen. Prinzipiell ist es natürlich erlaubt, Teile des Gewinns zu verschenken. Dabei muss aber die gesetzliche Schenkungssteuer berücksichtigt werden. Laut ihr gibt es beim Verschenken folgende Freibeträge:

  • 500.000 Euro bei Ehegatten/Lebenspartnern
  • 400.000 Euro bei Kindern/Stiefkindern/Adoptivkindern und Enkeln
  • 20.000 Euro bei Eltern und Großeltern
  • 20.000 Euro bei sonstigen Personen

Bis zu dieser Grenze gilt die Abgabepflicht auf Schenkungen also nicht. Wird der Freibetrag überschritten, kann sich der Steuersatz auf die Schenkung auf bis zu 43 Prozent belaufen. Daher ist es sinnvoller, mehrere Schenkungen über längere Zeiträume vorzunehmen.

4. Frage: Kann ich als Gewinner anonym bleiben?

Natürlich möchten die meisten Lotto-Gewinner ihre Freude über den Gewinn mit anderen teilen. Es gibt aber auch Menschen, die sich lieber heimlich freuen und nicht jedem mitteilen wollen, dass sie plötzlich reich sind. Dabei gilt grundsätzlich: Wenn der Gewinner nicht zustimmt, darf seine Identität nicht öffentlich bekannt gegeben werden.

Lies zu diesem Thema auch hier weiter:  Trauerkarten selbst gestalten

5. Frage: Wie erfahre ich von meinem Gewinn?

In der klassischen Lotterie steht auf dem Lottoschein kein Name, weshalb es nicht möglich ist, Lottogewinne eindeutig einer Person zuzuordnen. Wer Lotto spielt, muss daher selbst im Auge behalten, ob er gewonnen hat. Die großen Gewinne werden beispielsweise im Internet und im Fernsehen bekanntgegeben.

Hat man eine Kundenkarte, bekommt man eine Gewinnbenachrichtigung per Telefon oder Post. Online-Spieler können sich per SMS oder E-Mail über ihren Gewinn informieren lassen.

6. Frage: Was passiert, wenn ich die Quittung verliere?

Die Inhaber-Quittung wird benötigt, um den Gewinn geltend zu machen. Verliert man sie, geht man komplett leer aus. Deshalb ist es empfehlenswert, sich eine Kundenkarte anzulegen, wenn man regelmäßig Lotto spielt, weil damit der Gewinn nachvollzogen werden kann.

7. Frage: Kann mein Gewinn verfallen?

Ja, eine Verjährungsfrist gibt es auch beim Lotto. Sie beträgt drei Jahre, beginnt aber erst ab dem ersten Januar des folgenden Jahres. Gewinnt man also im November 2019 im Lotto, so hat man bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, seinen Gewinn abzuholen.

Lies zu diesem Thema auch hier weiter:  Danksagung zur Silbernen Hochzeit

Wird der Gewinn jedoch nicht in diesem Zeitraum beansprucht, hat man kein Anrecht mehr darauf. Wer seine Quittung also verloren hat, kann sich drei Jahre Zeit lassen, sie wiederzufinden, um seinen Gewinn doch noch abzuholen. Erst danach geht man endgültig leer aus.

Artikelbild: Belish / Bigstock.com