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Arbeitslos melden – So geht es richtig

Wenn du entlassen wurdest oder dein Arbeitsvertrag ausläuft, kannst du dich arbeitssuchend melden. Das funktioniert inzwischen sogar online – persönlich vorstellig werden musst du schlussendlich aber dennoch. Wir zeigen dir, wie du dich arbeitslos meldest und was du dabei unbedingt beachten solltest, um zum Beispiel Sperrzeiten zu vermeiden.

Anleitungen: So registrierst du dich online als Arbeitsuchender

Melde dich am besten drei Monate vor Beendigung deines Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur als Arbeitsuchender. Dies kann telefonisch, online oder auch persönlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit erfolgen.

So meldest du dich online bei der Agentur für Arbeit an

Besuche die Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Nachdem du dich erfolgreich eingeloggt hast, kannst du den Bereich eServices der Agentur für Arbeit aufrufen und das Online-Formular zur Anmeldung als Arbeitsuchender ausfüllen. Eventuell musst du hierzu zunächst eine Registrierung durchführen.

Fülle im Anschluss im Formular alle erforderlichen Informationen aus, einschließlich deiner Adresse, deiner Sozialversicherungsnummer und deiner letzten Beschäftigung. Klicke dann auf die entsprechende Schaltfläche unten, um dich als arbeitssuchend zu registrieren.

Die Agentur für Arbeit wird sich innerhalb von drei Tagen telefonisch mit mir dir in Verbindung setzen, um deine Meldung als Arbeitsuchender zu bestätigen, gegebenenfalls einen Beratungstermin zu vereinbaren und um einen Termin finden, bei dem du erfolgreich dein Arbeitslosengeld beantragen kannst.

Diese Unterlagen sind für deinen Antrag auf Arbeitslosengeld erforderlich

  • Personalausweis
  • Eine Arbeitsbescheinigung
  • Ein Kündigungsschreiben (falls vorhanden)
  • Eine Erklärung über die Aufgabe der Arbeit (falls vorhanden)
  • Lohnsteuerkarte
  • Nachweis (Bescheid, Leistungsnachweis) über frühere Leistungsbezüge (Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld), auch von einer anderen Agentur für Arbeit (falls vorhanden)
  • Eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld (falls vorhanden)
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Die Zeugnisse früherer Arbeitgeber (bis zu fünf Jahre alt) sind zudem ein potentieller Bestandteil deiner „Bewerbung“ bzw. Beantragung von Arbeitslosengeld. Diese Bescheinigungen werden eventuell angefordert. Die Agentur für Arbeit wird deinen Antrag nicht berücksichtigen, wenn entsprechende Bescheinigungen auch abseits davon nicht vorhanden sind.

Der ausgefüllte Antrag muss am Ende – trotz telefonischer oder internetbasierter Übermittlung vorab – persönlich bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit abgegeben werden. Dein Berater wird mit dir dabei über deine Zukunftsperspektiven sprechen. Eventuell wird hierfür auch ein gesonderter Termin ausgemacht.

Dabei werden verschiedene Fragen beantwortet: Möchtest du in demselben Bereich arbeiten? Ist eine Umschuldung oder Weiterbildung möglich, um z.B. deine Karrierechancen zu erhöhen? Was sind deine Zukunftspläne? Nach der Prüfung des Antrags durch den Sachbearbeiter des Amtes wird das Arbeitslosengeld freigegeben und ausgezahlt. Dies kann manchmal bis zu einer Woche dauern, hier musst du also geduldig sein.

Wie kann man sich arbeitslos melden?

Es macht einen Unterschied, ob du arbeitssuchend oder arbeitslos bist. Wenn du auf der Suche nach einem Arbeitsplatz bist und dazu die Unterstützung einer Arbeitsagentur suchst, bist du arbeitssuchend. Melde dich hingegen arbeitslos, wenn du nicht erwerbstätig bist und Arbeitslosengeld beziehen möchtest.

Beachte bei ersterem, dass du dich mindestens drei Monate vor Beendigung deines Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos melden solltest, wenn du bereits im Voraus weißt, dass dein Beschäftigungsverhältnis endet. Du hast hingegen „nur“ drei Tage Zeit, dich bei der Agentur für Arbeit zu melden, wenn dir die Kündigung weniger als drei Monate vorher mitgeteilt wurde. Wenn du diese Fristen versäumst, riskierst du den Verlust deines Arbeitslosengeldes: Die Bundesagentur für Arbeit kann dann eine Sperrfrist verhängen.

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Denn Ausnahmen von der Meldefrist gibt es für schulische oder betriebliche Ausbildungen. Es ist jedoch wichtig, dass du dich auch dann frühzeitig arbeitssuchend meldest, damit die Agentur für Arbeit dich bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützen kann. Auch nach dem Schulabschluss ist es daher sinnvoll, sich als arbeitssuchend zu melden.

Wegen der Corona-Pandemie hat die Agentur für Arbeit vorübergehend die Möglichkeit geschaffen, sich ohne persönliche Vorstellung telefonisch oder online arbeitslos zu melden. Dies ist ab September 2021 nicht mehr möglich. Du kannst dich jedoch weiterhin online, telefonisch oder schriftlich als Arbeitsuchender melden, um die genannten Fristen zu wahren, musst du aber zur Freigabe und für die Beratung persönlich vorstellig werden.

Die Anmeldung als Arbeitssuchender muss im Übrigen vor der Anmeldung als Arbeitsloser abgeschlossen sein. Du musst dich nach deinem Schulabschluss innerhalb des ersten Tages der Arbeitslosigkeit persönlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um ohne mögliche Sperrfrist Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben – je früher, desto besser.

Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (ALG I und ALG II)

Obwohl sie denselben Namen tragen, handelt es sich bei Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II um völlig unterschiedliche Leistungen. Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Versicherungsleistung, in die der Arbeitnehmer einzahlt. Das Arbeitslosengeld II ist eine staatliche Leistung, die bedürftigen Arbeitssuchenden der Gesellschaft zur Verfügung steht.

Es wird auch als Grundsicherung bezeichnet und ist eine Leistung für Anspruchsberechtigte. Die Grundsicherung ist allerdings auch anderweitig zur Hilfe Bedürftiger vorhanden, beispielsweise für ältere Menschen, bei denen die Rente nicht ausreicht. Offiziell ist ALG II auch als Hartz IV bekannt.

Voraussetzung für das ALG II ist, dass du dringend auf die Leistungen angewiesen bist und längere Zeit nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast – denn ansonsten besteht zunächst Anspruch auf das attraktivere ALG I.

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Muss ich Arbeitslosengeld I oder II beantragen?

Ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II hast, hängt von deinen individuellen Verhältnissen ab. Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast du, wenn du die entsprechenden Voraussetzungen des ALG I erfüllst: Dies ist der Fall, wenn du in den letzten 30 Monaten vor deiner Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate erwerbstätig warst. Du musst in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate gearbeitet haben, wenn du nicht versicherungspflichtig beschäftigt warst.

Die versicherungspflichtigen Tätigkeiten müssten dabei nicht ununterbrochen sein: Es zählen alle Monate zusammen, ohne Unterbrechung. Wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, aber mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, ist ALG II (Hartz IV) eine Möglichkeit. ALG II steht Menschen mit sehr geringem oder gar keinem Einkommen zu.

Vermögen bei ALG II?

Bevor Sie ALG II erhalten können, muss Ihr eigenes Vermögen aufgebraucht sein. Es ist nicht möglich, eine Eigentumswohnung oder ein Aktiendepot zu besitzen und trotzdem ALG II zu beziehen. Auch aus diesem Grund ist das ALG I deutlich attraktiver. Es wird allerdings nur endlich lange gewährt: Normalerweise wird der Bezug von ALG I nur 12 Monate gewährt.

Ist es möglich, dass ALG I und ALG II gleichzeitig bezogen werden?

In bestimmten Situationen kann es möglich sein, gleichzeitig Arbeitslosengeld I oder II zu beziehen: Wenn die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu decken. Im Jahr 2021 gilt für das Existenzminimum ein Betrag von 9.984 Euro pro Jahr.