Kategorien
Finanzen

Was gibt es bei Bankbürgschaften zu beachten?

Vermieter oder auch Handwerker, die einen größeren Auftrag für Sie erledigen sollen, verlangen oft eine Bürgschaft zur Absicherung, damit sie das Geld von Ihnen auch sicher erhalten. Denn in manchen Fällen reicht der Gehaltsnachweis des Einzelnen einfach nicht aus oder das Geld für die Kaution in Höhe von satten 3 Monatsmieten ist nicht vorhanden. Oder Sie haben einfach kein Familienmitglied, das in der Lage ist für Sie zu bürgen. In solchen Fällen bietet sich eine Bankbürgschaft durchaus dann.

Dabei gilt zu bedenken, dass Bankbürgschaften, in Fachkreisen auch Aval genannt, für die Bank ein optionales Kreditgeschäft darstellen. Dies bedeuten, dass wie bei der regulären Kreditvergabe auch, zunächst eine standardisierte Kreditwürdigkeitsprüfung statt findet. Schließlich handelt es sich beim Aval um eine Art Darlehen, bei dem sich die Bank verpflichtet gegebenenfalls für Sie zu bürgen. Um das Risiko des Kreditinstitutes dabei zu minimieren, werden Kundengesuche von Menschen mit negativen Schufa Eintragungen, zu vielen Ratenverpflichtungen oder einem bereits im Minus stehenden Girokonto daher generell abgelehnt. Neben der Frage der Kreditwürdigkeit gilt es außerdem zu beachten, dass Bankbürgschaften mit Gebühren von durchschnittlich 0,25 Prozent pro Monat verbunden sind. Bürgt die Bank gegenüber dem Vermieter für 1000 Euro, so ergibt das eine Summe an Kosten von 30 Euro pro Jahr.

Lies zu diesem Thema auch hier weiter:  Fehler & Schummeleien bei der Steuererklärung: Welche Konsequenzen drohen?

Wer jedoch seine Mietkaution von 3 Monatsmieten nicht auf ein Mal aufbringen kann oder möchte, für den ist eine Bankbürgschaft unbedingt interessant. Zudem gestaltet sich die Gewährung trotz erforderlicher Kreditprüfung im Allgemeinen recht unkompliziert, da es sich aus Sicht der Bank um eher geringfügige und doch sehr überschaubare Beträge handelt. Dennoch sind die Kosten, mit denen so eine Bankbürgschaft verbunden ist, nicht außer Acht zu lassen. Dabei kann man zwar einen Vergleich unter Anbietern anstellen, um die günstigsten Konditionen zu erzielen, doch die Gebühren bleiben. Der zu entrichtende Zinssatz ist also nachteilig für den Bankbürgschaftsnehmer. Und auch wenn Mietaval die häufigste Privatkundenanwendung ist, so gibt es doch Alternativen in Form von Mietsparbüchern. Hierbei wird das Sparbuch zwar an den Vermieter verpfändet, so dass dieser darauf im Fall der Fälle Zugriff hat, die Zinsen werden aber dennoch dem Mieter zu Gute geschrieben.

Artikelbild: © PhotographyByMK / Shutterstock