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Düsseldorfer Tabelle

Eine Trennung oder Scheidung ist eine unschöne Situation. Die Lebensumstellung wirft viele Fragen auf. Besonders bei den finanzellen Aspekten, wie dem Unterhalt hat das Gesetz mit der Düsseldorfer Tabelle deutliche Regeln aufgestellt. Alleinerziehende Mütter können sich über die Düsseldorfer Tabelle eine Übersicht zur Unterhaltsregelung vorab anzeigen lassen. Bei Paaren mit Nachwuchs sind die Kinder immer unterhaltsberechtigt. Das gilt auch für Kinder die schon volljährig sind sich in einer Ausbildung befinden und mit wenig Einkommen auskommen müssen. Bei verheirateten Paaren wird der Ehegatte unterhaltsberechtigt der die Kinder aufzieht oder selber nicht mit seinem Einkommen auskommt. Alleinerziehende Mütter können sich Informationen aus der Düsseldorfer Tabelle für die Regelung des Kinderunterhaltes auch ohne das Einkommen des Vaters zu kennen als gesetzliche Richtlinie benutzen.

Düsseldorfer Tabelle für Unterhaltsansprüche

Die Tabelle ist in vier Stufen für das Alter des Kindes gestaffelt. Die Stufe des Alters von den Kindern fängt bei O Jahren an und hört bei 17 Jahren auf. Danach wird alles andere als volljährig berechnet. Für eine alleinerziehende Mutter mit mehren Kindern unterschiedlichen Alters führt die Düsseldorfer Tabelle eine genaue Auflistung zur Unterhaltsforderung. Das Kindergeld wird mit in der Tabelle eingerechnet. Wenn eine Mutter wegen der Kinderbetreuung nicht berufstätig ist, steht ihr auch Unterhalt zu. Die Berechnungen für den Unterhalt setzen sich auch verschieden Kriterien zusammen. Die Gesetze für die Höhe der Berechnung können sich immer durch einen Gesetzesentschluss ändern. Deshalb gehört die Düsseldorfer Tabelle zu den wichtigsten Informationsquellen. Die Tabelle wird bei jeder Neuregelung sofort aktualisiert.

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Die Düsseldorfer Tabelle vor Gericht

Viele Männer kommen ihrer Verpflichtung einer Zahlung nicht immer nach. Auch wenn sie wissen, dass Sie dazu gesetzlich verpflichtet sind, bleiben die Zahlungen aus. Deswegen gibt es auch die Düsseldorfer Tabelle, die übrigens nicht mit der Frankfurter Tabelle verwechselt werden sollte. Alleinerziehenden können dann ihren Unterhalt in der Unterhaltsvorschusskasse beantragen. Die Kasse übernimmt dann die Zahlung für den säumigen Vater. Hier wird auch die Düsseldorfer Tabelle zum Berechnen der Bezüge von alleinerziehenden benutzt. Das Familiengesetz kann dann später einen Unterhaltstitel gegen den Vater erwirken. So wird verhindert das Väter ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. Bei der Düsseldorfer Tabelle steht in einer genauen Auflistung auch der Selbstunterhalt der Väter. Selbstunterhalt steht für die Summe, die dem anderen zum Leben bleiben muss. Alles was höher wie dieser Betrag ist, kann dann auch gepfändet werden.

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