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Hilfe für KMU: Der Minijobber als Aushilfskraft

Immer mehr Menschen beabsichtigen, den Traum der Eigenselbstständigkeit zu leben. Doch sein eigener Chef sein hat nicht nur Vorteile, auf Interessierte kommt eine völlig neue Herausforderung. Dazu gehören Situationen, wenn sie auf eine temporäre Hilfskraft angewiesen sind.
Seit mehr als zehn Jahren nimmt die Anzahl der kleinen und mittleren Unternehmen zu. 2004 gab es 3,42 Millionen KMU, heute sind es Schätzungen des IfM Bonn zufolge rund 3,7 Millionen. Viele Menschen sehen die Selbstständigkeit als einen Ausweg aus dem öden Arbeitsalltag. Sie wissen allerdings nicht, dass die Selbstständigkeit nicht alle ihre Probleme löst. Viel mehr birgt sie völlig neue Herausforderungen und Aufgaben, die man zuvor nicht hatte. Wer jedoch von sich glaubt, diese überwältigen zu wollen und können, für den ist die Selbstständigkeit durchaus sinnvoll.
Inzwischen verbindet man mit der Selbstständigkeit nicht länger große Unternehmen, deren Umsätze unbeschreibliche Höhen annehmen. Denn die Anzahl der kleinen und mittleren Unternehmen wird immer größer. Mikrounternehmen können mit weniger als zehn Mitarbeitern mit großen Unternehmen konkurrieren – wenn sie ein ausgefallenes Konzept und einen ausgeklügelten Plan besitzen.

Wer gehört zur Kategorie der KMU?

Die Einordnung als KMU erfolgt anhand der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361/EG, welche seit dem 1. Januar 2005 in Kraft ist. Mikro-, kleine sowie mittelgroße Unternehmen sind anhand der nachfolgenden Kenndaten zu bestimmen:

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Unternehmenskategorie Mitarbeiter Umsatz Bilanzsumme
mittelgroß < 250 max. 50 Mio. € max. 43 Mio. €
klein < 50 max. 10 Mio. € max. 10 Mio. €
mikro < 10 max. 2 Mio. € max. 2 Mio. €

 

Die gelegentliche Aushilfe: Wenn KMU und Minijobber kooperieren

KMU müssen gerade nach ihrer Gründungsphase mit einem knappen Budget arbeiten. Viel Geld wurde in die Gründung selbst investiert. Um ein Wachstum zu erreichen, wird also versucht, das vorhandene Budget sinnvoll einzusetzen. Wenn zusätzliche Arbeitskraft benötigt wird, stellen viele KMU nicht gleich neue Mitarbeiter ein. Der Prozess der Eingliederung würde zu lange dauern. Zudem werden neue Mitarbeiter häufig nur temporär benötigt. Aus diesem Grund weicht man sogenannte Minijobber aus, die in dem Bereich bereits fit sind und sofort mit ihrer Arbeit beginnen können. Doch wie verläuft die Abrechnung für einen Minijobber, schließlich ist dieser kein fester Angestellter?

Was ist ein Minijob?

Zunächst muss einmal die Frage geklärt werden, was ein Minijob überhaupt ist. Grundsätzlich versteht man unter dem Begriff ein Arbeitsverhältnis, dessen monatlicher Arbeitslohn den Wert von 450 Euro nicht überschreitet. Jeder kann Minijobber sein, Beschäftigungsverbote und -einschränkungen, bei Minderjährigen und Schwangeren zum Beispiel, gelten weiterhin. Im Gegensatz zum klassischen Freelancer handelt es um ein klassisches Arbeitsverhältnis. Ein Minijobber hat somit auch Anspruch auf Urlaub oder Lohnfortzahlung, falls er krank wird.

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Rechtliche Fragen rund um den Minijob

Da es sich, wie zuvor erwähnt, um ein normales Arbeitsverhältnis handelt, muss man einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen. Damit fallen natürlich auch Sozialversicherungsabgaben an, hier gibt es allerdings besondere Regeln: Ihre Höhe orientiert sich an pauschalen Sätzen. Für 2014 gelten Folgende:
• Krankenversicherung: 13 Prozent
• Rentenversicherung 15 Prozent
Besteht bereits eine private Krankenversicherung, entfällt der Krankenversicherungsbeitrag.
Weiterhin fallen folgende Sozialversicherungsabgaben an:
• U1 (Lohnfortzahlung
• U2 (Mutterschutz)
• U3 (Insolvenzgeld)
Sie machen zusammen etwa ein Prozent des Arbeitslohns aus.

Minijobber unkompliziert abrechnen

Wer gerade erst in die Selbstständigkeit eingestiegen ist, wird sich mit dem Thema Minijobber nur wenig befasst haben. Dennoch muss man sich mit ihrer Lohnabrechnung befassen – und genau hier haben viele Menschen Probleme. Die Lohnabrechnung ist ein kompliziertes Thema, um das sich normalerweise qualifiziertes Personal kümmert, welches mit den neusten Gesetzen vertraut ist. Glücklicherweise gibt es für KMU eine simple Alternative in Form einer Cloud-Lösung: Sage einfachLohn, welches im Business Marketplace der Deutschen Telekom verfügbar ist. Statt sich mit einer klassischen, zeitaufwendigen Lohnabrechnung befassen zu müssen, können KMU diese in nur drei Schritten erstellen. Die Cloud-Lösung ist dank automatischer Updates immer auf dem neusten Stand und garantiert so, dass Selbstständigen keine Fehler unterlaufen.

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