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Vermögensschäden absichern: so sichern Sie Vermögen richtig ab

Ein einfaches Missgeschick, ein mangelhaftes Gutachten, eine falsche Beratung oder auch die Verzögerung eines Liefertermins, können zu hohen finanziellen Schäden bei Mandanten und Kunden führen. Gleichermaßen können für den dafür Verantwortlichen auch enorme Vermögensschäden auftreten, die schlimmstenfalls sogar eine Firmen- oder Privatinsolvenz nach sich ziehen können. Mit der richtigen Versicherung können Selbständige ihr Vermögen sichern.

Finanzielle Schäden und Einbußen versichern

Fehler sind menschlich und können natürlich auch im beruflichen Alltag immer wieder vorkommen. Für Gewerbetreibende können Fehler schlimme finanzielle Folgen nach sich ziehen. Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz kann dies existenzbedrohend sein. Weder eine herkömmliche noch eine betriebliche Haftpflichtversicherung deckt in der Regel finanzielle Schäden, die bei einem Kunden entstehen ab.

Hierfür wird eine besondere Haftpflichtversicherung benötigt: die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Insbesondere für Firmen, die beruflich die Interessen von Mandanten beziehungsweise Kunden vertreten oder, die beratend tätig sind und deren Wirken Kunden finanzielle Einbußen einbringen kann, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung. Denn damit können sich Freiberufler, Selbständige sowie Firmen vor entsprechenden finanziellen Schäden absichern. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Vermögensschäden können sehr teuer werden

Selbst, wenn weder Gegenstände noch Menschen beschädigt oder verletzt werden, können aufgrund einer beruflichen Fehleinschätzung oder Unachtsamkeit enorme Schäden auftreten. Hierbei handelt es sich um sogenannte Vermögensschäden. Darunter werden Schäden verstanden, die sich auf das Vermögen des jeweiligen Kunden oder Mandanten beziehen. Das können ganz allgemein finanzielle Nachteile sein, ein entstandener Verlust oder auch ein entgangener Gewinn.

Wird ein Vermögensschaden fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht, sind Unternehmen, Selbständige und auch Freiberufler gesetzlich dazu verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Dabei gibt es keine Grenzen, denn Schäden müssen in unbegrenzter Höhe ersetzt werden. Selbst mit entsprechend formulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich Unternehmen nicht von dieser gesetzlich geregelten Haftung befreien.

Wer das Risiko der Zahlung einer hohen Schadenersatzforderung ausschließen möchte, der sollte unbedingt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.

Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wurde ins Leben gerufen, um speziell Firmen, Freiberufler und Selbständige, die prüfen, begutachten, beraten, Vermögensinteressen vertreten, beurkunden, vollstrecken oder verwalten, abzusichern. Denn gerade in diesen Tätigkeitsfeldern können schnell Vermögensschäden in astronomischen Höhen auftreten.

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Neben Anwälten, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Verwaltern, Sachverständigen und Unternehmensberatern können auch Werbeagenturen oder IT-Spezialisten betroffen sein. Immer häufiger und vor allem bei sehr komplexen Sachverhalten werden Experten herangezogen. Doch auch einem Spezialisten kann ein Fehler unterlaufen und dieser kann ihn teuer zu stehen kommen. Denn entsprechende Fehler mit finanziellen Folgen müssen ausgeglichen werden.

Nur finanzielle Schäden werden gedeckt

Wirtschaftliche Schäden von Dritten, die durch ein berufliches Versehen, eine Fehleinschätzung oder Fehlentscheidung ausgelöst werden, werden von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichert. Selbst dann, wenn der finanzielle Schaden erst viel später eintritt, aber auf den beruflichen Fehler zurückzuführen ist, tritt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein.

Allerdings gilt die Police nur für Schäden am Vermögen, nicht aber für Sachschäden oder Personenschäden. Ebenso wenig sichert die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vermögensschäden ab, welche aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren. Derartige Schäden deckt in der Regel die Betriebshaftpflichtversicherung ab.

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