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Studentische Krankenversicherung – darauf müssen Studenten achten

Wer sich zum ersten Mal für ein Studium einschreibt, muss sich nicht nur um BAföG oder Wohnung kümmern, sondern auch den Status für die Krankenversicherung überprüfen. Für manche Studenten besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Mitversicherung bei den Eltern, während im höheren Alter eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden muss.

Was zur studentischen Krankenversicherung zu beachten ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, schauen wir uns näher an.

Versicherungspflicht für Studenten an deutschen Universitäten

Bei der Einschreibung an einer Universität in Deutschland besteht für Studenten eine Pflicht zur Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung. Eigentlich handelt es sich um eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, aber Studierende dürfen sich ebenfalls für eine private Krankenkasse entscheiden.

Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass der Wechsel der Versicherungsart später schwierig sein kann. Deshalb sollte man sich zu Beginn genau über die Unterschiede der Krankenkassentypen informieren.

Optionen für die studentische Krankenversicherung

Kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse

Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, Kinder kostenlos mitzuversichern. Dies gilt auch für Kinder während des Studiums, die keine eigenen Beiträge an die Krankenkasse zahlen müssen. Bei der Familienversicherung während des Studiums ist die Altersgrenze zu beachten, sodass versicherungspflichtige Studenten nur bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert werden können.

Danach ist der Abschluss einer eigenen studentischen Krankenversicherung nötig, für die zusätzliche Kosten zu tragen sind. Durch Angabe eines gültigen Verlängerungsgrundes, zum Beispiel einem Freiwilligen Sozialen Jahr, kann die Altersgrenze verschoben werden. Komplizierter wird die Situation, wenn ein Elternteil oder beide Eltern privat versichert sind. Dazu sollten Studierende sich am besten von der jeweiligen Krankenkasse beraten lassen, welche Optionen sich ergeben.

Eine kostenlose Familienversicherung ist bei den gesetzlichen Kassen ebenfalls für Ehepartner möglich. Dadurch können verheiratete Studenten von der Krankenversicherung des Partners profitieren und müssen keine eigenen Beiträge zahlen. In diesem Fall gilt die Altersgrenze von 25 Jahren nicht, sondern die Familienversicherung ist unabhängig vom Alter des Partners.

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Studentenversicherung mit vergünstigten Beiträgen bei gesetzlichen Krankenkassen

Kommt die Familienversicherung nicht in Betracht, weil das 25. Lebensjahr überschritten wurde, bieten die gesetzlichen Krankenkassen vergünstigte Beiträge für Studenten an. Diese liegen unter den Mindestbeiträgen, die ansonsten für die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland gelten. Damit sollen die niedrigeren finanziellen Möglichkeiten während des Studiums berücksichtigt werden.

Die Gesamtkosten für die studentische Krankenversicherung liegen bei etwa 100 € im Monat, können sich jedoch für die einzelnen Krankenkassen leicht unterscheiden. Kinderlose Studenten ab 23 Jahre müssen einen etwas höheren Beitrag für die Pflegeversicherung zahlen.

Konditionen für die freiwillige studentische Krankenversicherung ab 25 Jahren:

Zusammensetzung der Kosten Monatliche Beiträge
Krankenversicherung 76,85 €
Pflegeversicherung 22,94 € bzw. 24,82 €
Gesamt 99,79 € bzw. 101,67 €

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ab dem 30. Lebensjahr

Teurer wird die studentische Krankenversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen, wenn im Studium das 30. Lebensjahr überschritten wird. Dann endet die Pflicht zur Krankenversicherung im Studium, sodass die vergünstigten Beiträge für Studenten wegfallen. Dennoch gilt weiterhin die Krankenversicherungspflicht in Deutschland, weshalb eine Versicherung bei privaten oder gesetzlichen Krankenkassen notwendig ist.

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Die Kosten für den Mindestbeitrag von gesetzlichen Krankenkassen bei einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.096,67 € liegen aktuell nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bei knapp 186 € monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung. Wird während des Studiums ein höheres Einkommen als die Mindestbemessungsgrundlage erwirtschaftet, steigen die Kosten für die Krankenversicherung.

Für die Berechnung der Kosten für die studentische Krankenversicherung bei einem höheren Einkommen ist der Gesamtbeitragssatz von 14,60 Prozent für Krankenkassen sowie der Beitragssatz von 3,05 Prozent für die Pflegeversicherung anzusetzen.

Mindestbeiträge bei freiwilliger Versicherung nach dem 30. Lebensjahr:

Zusammensetzung der Kosten Monatliche Beiträge
Krankenversicherung 153,11 €
Pflegeversicherung 33,45 €
Gesamt 186, 56 €

Private Anbieter für die studentische Krankenversicherung nutzen

Zu Beginn des Studiums haben Studierende ebenfalls die Wahl, sich für eine private Krankenkasse zu entscheiden. Dies kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn bereits in der Vergangenheit eine private Versicherung vorlag.

Die genauen Kosten hängen vom gewählten Tarif bei den Krankenkassen ab. Dabei richten sich die monatlichen Beiträge bei der privaten studentischen Krankenversicherung unter anderem nach dem Alter sowie der Gesundheit der versicherten Person.

Vorsicht bei Überschreitung von Freibeträgen und Arbeitsstunden

Einkommensgrenzen beachten

Von der kostenfreien Familienversicherung profitieren Studenten nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dafür darf das Einkommen nicht mehr als 470 Euro monatlich bzw. bei kurzfristiger Beschäftigung nicht mehr als 5.400 Euro jährlich betragen. Werden als familienversicherter Student höhere Einkünfte erzielt, muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden.

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Für die studentische Krankenversicherung bis 25 Jahre bei den gesetzlichen Kassen spielen Einkommensgrenzen keine Rolle, aber bei einer Versicherung ab dem 30. Lebensjahr beeinflusst das Einkommen die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Beiträge. Die Freibeträge gelten für Einnahmen aus beschäftigter und selbstständiger Arbeit.

Stundenzahl für Studenten-Status maßgebend

Die Stundenzahl ist maßgebend dafür, ob die Krankenversicherung das Studium als Haupttätigkeit akzeptiert. Dafür sollte eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten werden.

Ansonsten geht der Status als Student verloren und es müssen höhere Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Die Grenzen für die Stundenzahl gelten bei der studentischen Krankenversicherung separat von den Freibeträgen für das Einkommen, weshalb beide Punkte beachtet werden müssen.

Zusammenfassung

Bei einer Einschreibung als Student besteht die Pflicht, sich bei gesetzlichen oder privaten Krankenkassen anzumelden. Von der kostenlosen Familienversicherung bis hin zur freiwilligen Versicherung ab 30 Jahren können die Kosten deutlich variieren. Vor allem auf die Stundenzahl ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu achten, die 20 Stunden wöchentlich nicht überschreiten darf, um weiterhin als Student zu gelten.