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Der passende Weg zum umweltbewussten Tarif und zur Preisgarantie

Die von der Bundesregierung ausgegebene Maxime, den Anteil an Erneuerbaren Energien an der Gesamtproduktion über die nächsten Jahre deutlich zu erhöhen, schafft Unsicherheit auf Seiten der Verbraucher. Der Stromtarif setzt sich nun anhand weiterer Bestandteile zusammen, Tarife mit der Bezeichnung „Ökostrom“ liegen im Trend – dabei ist dieser Begriff nicht gerade eindeutig geregelt, die Vergleichsmöglichkeit wird massiv eingeschränkt. Ebenso steht die oftmals ausgegebene „Preisgarantie“ im Mittelpunkt des Kundeninteresses, möchte man doch die Verbrauchskosten möglichst genau kalkulieren können.

Preisvergleich.de zählt mit seiner großen Datenbank, die täglich von Experten aktualisiert und angepasst wird, zu den Vorreitern der Vergleichsportale in Deutschland.

Was hinter grünem Strom wirklich steckt

Ökostrom ist zunächst eine von den Versorgern geschaffene Bezeichnung, die rechtlich nicht geschützt ist. Versorger sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz dazu verpflichtet, beispielsweise Strom über Solaranlagen von Verbrauchern einzukaufen – erhöhte Kosten hierfür sind bereits eingespeist, dennoch darf dieser Strom nicht als Ökostrom bezeichnet werden, man bezieht diesen Strom tatsächlich vornehmlich aus dem Ausland. Unter http://www.preisvergleich.de/strom/info/stromanbieter-nach-regionen-18/ können Sie explizit angeben, dass ausschließlich Tarife mit Ökostrom aufgelistet und miteinander verglichen werden. Man achtet hier besonders auf die Förderquote des Versorgers, insbesondere im Bereich von Sonnen- und Windenergie, welche insgesamt über dem Niveau des EEG liegen müssen, um nach Definition von Experten als „umweltschonende Alternative“ angesehen werden zu können.

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So gibt es des Weiteren spezielle OK-Power-Labels, die vom Verein Energie-Vision ausgegeben werden und sicherstellen, dass den Umständen entsprechende Kriterien auch umgesetzt wurden. Man sieht in der Auflistung direkt, mit welchen weiteren Kriterien der Tarif bewertet wurde und auch, welche Vertragsbestandteile angesetzt werden.

Die Geschichte mit der Preisgarantie

Ein weiteres Feld wird mit der „Preisgarantie“ der Versorger eröffnet, die bis zu drei Jahre gewährt werden. Nach aktuellen Untersuchungen sind bereits über 25 Prozent aller Stromtarife auf Basis einer solchen Garantiezusage aufgestellt. Mit http://www.preisvergleich.de/ ist man dabei grundsätzlich auf der sicheren Seite, denn jeder Tarif wird in allen seinen Einzelteilen bewertet und so aufgeschlüsselt, dass keinerlei Bedenken mehr bestehen bleiben. Oftmals sind nämlich bestimmte Abnahmemengen für die Aufrechterhaltung der Preisgarantie nötig, oder der Versorger räumt sich selbst zu viel Spielraum ein, um nach Ablauf der Garantiezusage die Konditionen wieder auf ein entsprechendes Niveau zu heben.

Mit der Angabe des aktuellen Tarifs, hier des jeweils geltenden Vergleichstarifs, können Sie die Ersparnis auf Anhieb sehen. Rechnet man dann Zusätze wie einen Neukundenbonus heraus oder eine gestaffelte Berechnung, so erhält man unverblümt eine Kalkulation, wie sinnvoll der Wechsel tatsächlich ist. So wählt man nach Belieben zwischen monatlichen Abschlagszahlungen und kennt die Kündigungsfristen, um den Vergleich in naher Zukunft wieder durchführen zu können – Einsparungen von über 30 Prozent sind laut Preisvergleich.de keine Seltenheit, was nach einem kurzen Test bestätigt werden konnte.

Artikelbild: © WDG Photo / Shutterstock