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Vorsicht: Nicht bei jedem kleinen Schaden die Autoversicherung belangen

So ein kleines Malheur ist ja schnell passiert. Vielleicht hat man die Kurze nicht ganz gekriegt und verkratzt dadurch ein parkendes Auto. Oder man war beim Bremsen dann doch zu langsam und fährt einen anderen Auto leicht hinten auf. Was eigentlich nur ein Bagatellschaden ist, kann jedoch weitreichende Konsequenzen haben, wenn man bei dieser Gelegenheit seine Versicherung in Anspruch nimmt.

Dabei erwarten viele Verbraucher natürlich oft das Gegenteil und nehmen bei den Folgen eines so kleinen Mißgeschicks, gerne den Versicherungsschutz in Anspruch. Doch das ist nicht immer unbedingt der beste Weg, wie der folgende Artikel erklärt.

Ein Unfall wirkt sich auf die Schadenfreiheitsklasse aus

Sind Sie selbst nämlich der Verursacher des Unfalls, kann es trotzdem nur recht kleinen Blechschaden im Nachhinein für Sie noch teuer werden. Denn nach der Abwicklung gibt es bei der Versicherung oft noch ein böses Nachspiel, bei dem diese den Versicherungsnehmer in eine schlechtere Versicherungsklasse einstuft. Und das macht oft einen gewaltigen Unterschied, bei dem die Versicherungen einem schon Mal einen Rabatt von bis zu 10 unfallfreie Jahre abziehen. Damit steigt der zu zahlenden Beitrag natürlich sofort gewaltig.

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Um solche Mehrkosten zu verhindern, lohnt es sich als Versicherungsnehmer also genau zu überlegen, ob es nicht mehr Sinn macht, den kleinen Blechschaden aus eigener Tasche zu zahlen. Denn sonst kann es Jahre dauern, bis der Policenehmer wieder genauso eingestuft wird, wie das vor dem kleinen Malheur der Fall war. So zahlt man als Versicherungsnehmer im Laufe der Jahre dann mehr als der eigentliche Schaden gekostet hätte.

Demnach sollte man als Autofahrer also die Regel beachten, dass man Schäden unter 1000 Euro also immer am Besten selbst bezahlt, da sich das hinsichtlich der Versicherungsgebühren im Endeffekt doch lohnt. Dabei helfen die meisten Versicherer dem Versicherten sogar gerne bei dieser Einschätzung und geben klare Grenzen an, bis zu denen es sich für den Versicherten lohnt, im Schadensfall in den eigenen Geldbeutel zu greifen.

Trotzdem sollte jeglicher Unfall der Versicherung aber immer unbedingt gemeldet werden. Denn der Schaden am anderen Auto könnte unter Umständen ja doch größer als erwartet ausfallen, so dass es dann Sinn macht, die Versicherung zu belangen. Bezieht man die Versicherung in diesen Prozeß mit ein, so nimmt diese zunächst die Kosten. In den Fällen, wo es für den Autofahrer Sinn macht, diese selbst zu zahlen, muss er diese dann also der Versicherung zurückzahlen, damit diese weiter als unangetastet gilt. Dafür hat er 6 Monate Zeit und in Versicherungskreisen spricht man davon, dass Kunden den Schaden quasi zurückkaufen.

Artikelbild: © sergign / Shutterstock