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KFZ-Versicherung berechnen und vergleichen

Wer seine Kfz Versicherung wechseln will, der hat bis auf wenige Ausnahmen bis zum 30. November Zeit, um seine Kündigung schriftlich einzureichen. Im Hinblick auf die neue Versicherung sollte man deshalb im Voraus die verfügbaren Tarife vergleichen, viele Versicherungen bieten mittlerweile attraktive Prämien für Neukunden.

Immer mehr Menschen wechseln

Presseberichten zufolge haben rund 50 Prozent der Pkw-Besitzer in den vergangenen 5 Jahren ihre Kfz Versicherung gewechselt. Der Grund für den Wechsel ist in den meisten Fällen die Tatsache, dass ein günstiger Tarif gefunden wurde. Oftmals spielen aber auch Unzufriedenheiten mit der Versicherung eine Rolle.

Da mittlerweile fast jede deutsche Familie über einen Internetanschluss verfügt, ist der Vergleich und Abschluss einer Kfz Versicherung über das Internet beinahe so normal wie das Online-Shopping. Ein so komplexer Vergleich wie der zwischen mehreren Versicherungstarifen kann nur mit Hilfe eins Computers einfach und vor allem schnell durchgeführt werden. Der Hauptgrund für den Online-Vergleich ist jedoch die Einfachheit des Vorgangs. Der Versicherungsvergleich fragt mehrere Datenbanken online ab und präsentiert die Suchanfragen innerhalb weniger Minuten dem Verbraucher.

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Versicherungen online vergleichen und wechseln

Der Versicherungsvergleich im Internet kann jede KFZ-Versicherung richtig berechnen. Es sind lediglich Angaben bezüglich des Fahrzeugs und Fahrers notwendig, schon werden die passenden Ergebnisse angezeigt. Am einfachsten lässt sich die KFZ Versicherung richtig berechnen, indem man den eigenen Fahrzeugschein zur Hilfe nimmt. Dort ist die Hersteller- und Typschlüsselnummer vermerkt, die im Versicherungsvergleich eingetragen wird.

Der Vergleich ist immer kostenlos und unverbindlich. Wer dennoch wechseln will, der kann den Dienst nutzen und direkt online wechseln. Bei diesem Verfahren nimmt die neue Versicherung in der Regel alle Formalitäten, sodass sich der Kunde um nichts kümmern muss.

Tipps zum Versicherungswechsel und Kündigung

Wie bereits erwähnt, kann man in der Regel bis zum 30. November des jeweiligen Jahres schriftlich seine Versicherung kündigen. Eine Sonderregelung besteht allerdings, wenn die Autoversicherung ihre Beiträge erhöht, sich die Typklasse des Fahrzeugs ändert oder wenn sich die Vertragsbedingungen verändern. Sollte sich die Typ- oder Regionalklasse ändern und dies höhere Kosten beim Autobesitzer verursachen, ohne dass er etwas am Tarif verändert hat, wird das als Beitragserhöhung angesehen und der Versicherte erhält ein Sonderkündigungsrecht, von dem er Gebrauch machen kann.

Durch einen Schaden am Auto wird der Versicherte in seiner Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, wodurch der Beitrag steigt. Dadurch erhält der Versicherte jedoch nicht ein Sonderkündigungsrecht. Beim Abschluss einer Kfz Versicherung sollten die Autofahrer davon profitieren, wenn sie besonders wenig Auto fahren, ihr Fahrzeug maximal 75 PS besitzt oder das Fahrzeug ein Zweit- oder Neuwagen ist. Wer seinen Zweitwagen anmeldet, kann von der Partnerregelung profitieren. Beim Abschluss der Versicherung kann man gegebenenfalls den Rabatt des Erstfahrzeugs auf den Zweitwagen übertragen.

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Artikelbild: © Nata-Lia / Shutterstock