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5 Fragen und Antworten zur Privathaftpflichtversicherung

Missgeschicke sind im täglichen Leben keine Seltenheit, schließlich sind wir alle normale Menschen, die eben den einen oder anderen Fehler machen. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass auch ein versehentlicher Fehler großen Schaden anrichten kann. Ob ein umgefallenes Glas Wasser auf ein Notebook oder eine zerbrochene, unersetzliche Vase – wer in diesem Fall keine passende Police besitzt, der muss alle Schäden aus der eigenen Tasche bezahlen – und das kann richtig teuer werden.

1. Was ist unter „Haftpflicht“ zu verstehen?

Die Haftpflicht beschreibt die Verpflichtung, Schadenersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts zu leisten. Jede Person muss somit für die eigenen Schäden aufkommen. Diese Ansprüche sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 Abs. 1 BGB) geregelt. Damit eine solche Verpflichtung, die durchaus ein Leben lang bestehen kann, niemanden in den finanziellen Ruin treibt, gibt es entsprechende Privathaftpflichtversicherungen, die die Kosten für solche Schäden übernehmen.

2. Welche Leistungen sind in einer Privathaftpflichtversicherung inbegriffen?

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer sowie alle anderen Versicherten herbeiführen. Als Leistungsumfang sind alle täglichen Risiken inbegriffen, die eine Privatperson ausgesetzt ist. Selbst harmlose Schäden, wie etwa das Umstoßen eines Weinglases auf den Teppich, dessen Reinigung mehrere hundert Euro kostet, gehören dazu.

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Kommt es zu einem solchen Unfall, muss der Versicherte den Schaden innerhalb einer Woche melden. Der Versicherer prüft dann, ob Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Ist der Anspruch begründet, zahlt die Versicherungsgesellschaft den Schadenersatz aus. Kommt es dagegen nicht zu einer Einigung, sondern einem Rechtsstreit, führt und zahlt der Haftpflichtversicherer den Prozess inklusive aller damit verbundenen Kosten.

3. Wie wichtig ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme ist eines der wichtigsten Elemente der Haftpflichtversicherung beziehungsweise jeder anderen Versicherungsart. Sie gibt an, bis zu welchem Wert ein Schaden durch den Versicherer abgedeckt ist. Übersteigen die Schäden die vertraglich festgelegte Versicherungssumme, muss der Leistungsnehmer die ausstehenden Forderungen selbst zahlen. Eine solche Situation ist in jedem Fall zu vermeiden, da sie durchaus zu einem finanziellen Ruin führen kann. Gerade Personenschäden können schnell in die Millionen gehen und sind für den normalen Verbraucher nicht zu zahlen.

4. Sind mein Ehepartner und meine Kinder mitversichert?

Jede Privathaftpflichtversicherung hat unterschiedliche Tarife für diverse Zielgruppen. Ein Single benötigt natürlich keinen Schutz für Kinder oder andere Personen. Auf der anderen Seite gibt es Policen, mit denen die ganze Familie haftpflichtversichert ist. Ehe- und Lebenspartner können ebenfalls eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung abschließen. Nicht verheiratete Kinder sind bis zu einem Alter von 30 Jahren bei den Eltern mitversichert, insofern sie nicht einen Beruf ausüben, sondern einer Schul- oder Berufsausbildung nachgehen. Kinder benötigen erst dann eine eigene Privathaftpflichtversicherung, wenn sie sich in einem unbefristet Arbeits- oder Dienstverhältnis befinden. Die Haftpflicht deckt in allen Fällen nur Kosten gegen die Ansprüche Dritter ab, jedoch nicht eventuelle Ansprüche untereinander.

5. Was ist mit „Selbstbeteiligung“ gemeint?

Verbraucher haben die Möglichkeit, bei Vertragserstellung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, um Beitragskosten zu sparen. Im Schadenfall übernimmt der Versicherungsnehmer einen Teil der Summe selbst. Liegt die Selbstbeteiligung bei 150 Euro, muss der Versicherte für alle Schäden bis zu dieser Summe selbst aufkommen. Das Versicherungsunternehmen übernimmt nur die Schäden, die über die Selbstbeteiligung herausgehen. Für den Versicherten ergibt sich ein interessanter Sparvorteil: Je höher er die Selbstbeteiligung wählt, desto niedriger fällt der Beitrag aus. Im Schadenfall muss er allerdings auch mehr zahlen.

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Artikelbild: © Jirsak / Shutterstock