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So bewältigen Senioren den Alltag – Barrierefreies Wohnen und Kommunikation

Mit dem Alter kommen nicht zwangsläufig die Gebrechen, alltägliche Dinge können aber nicht mehr mit der nötigen Leichtigkeit und Selbstverständlichkeit ausgeführt werden. Das Gefahrenpotential wird dadurch stetig steigen, denn Barrieren in der Wohnung bleiben bestehen, häusliche Unfälle zählen zudem zu den häufigsten Unfallursachen überhaupt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in §554a, unter welchen Voraussetzungen ein Vermieter den vom Mieter vorgetragenen Umbauplänen zustimmen muss. Aber auch Wohnraumanpassungen wurden und werden in Bezugnahme auf diesen Paragraphen diskutiert.

Wir geben Ihnen allgemeine Informationen zum Thema und Tipps zum Vorgehen, widmen uns zudem dem Thema Kommunikation im Alter.

Vermieter muss zustimmen

Besteht ein Bedürfnis zum barrierefreien Umbau, etwa aufgrund einer Behinderung, so ist der Vermieter gemäß §554a BGB zur Zustimmung verpflichtet. Stolpersteine kann es dann noch geben, wenn andere berechtigte Interessen dem entgegenstehen. Nach weitläufiger Juristenmeinung ist als Nachweis eines Anspruches nicht zwangsläufig ein Schwerbehindertenausweis nötig, auch Altersbeschwerden sind gemeinhin anerkannt. Wichtig ist deshalb zunächst die Tatsache, dass man als Betroffener problemlos derartige Anfragen gegenüber dem Vermietern stellen kann. Wenn das etwa das allgemein zugängliche Treppenhaus betrifft oder andere Bereiche, die berechtigte Interessen Dritter in enormem Maße beeinträchtigen, dann kann dieses Begehren scheitern. Es stellt jedoch keinen legitimen Kündigungsgrund dar.

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Anders sieht das Ganze bei Umbauten in der Wohnung selbst aus, etwa in Form von Erweiterungen der Türen oder dem Umbau von Bädern zu ebenerdigen Duschen ohne Barrieren. Hier sieht der Gesetzgeber ein Mitbestimmungsrecht des Vermieters vor, sodass eine ehrliche und offene Kommunikation unabdingbar scheint. Sachverständige in diesem Bereich, die gemeinhin als Voraussetzung für eine staatliche Förderung sind, könnten als Mittler fungieren. Viele Gemeinden bieten mittlerweile Wohnungsberatungsstellen mit fachlich versiertem Personal, die auch im Streitfalle eingeschaltet werden können – das spart die Mühen und Kosten einer juristischen Auseinandersetzung.

Alltagshilfe der anderen Art

Auch wenn das vorangegangene Thema sicherlich einen essentiellen Charakter besitzt, so gibt es noch andere Möglichkeiten, als Senior seinen Alltag gut zu gestalten. So werden schon seit Jahren kleine Heimhilfen angeboten, die als eine Art permanente Schaltung zu Pflegediensten fungieren – schnelle Reaktionen sind gerade bei Unfällen wichtig. Aber auch die Kommunikation nimmt einen immer größeren Anteil an unserem Alltag, viele Dinge werden erst kurzfristig vereinbart. Das Seniorenhandy – einfache Geräte mit großen Tasten, die mit Hintergrundbeleuchtung und Notruftaste eine intuitive Steuerung ermöglichen, sind der erste Schritt zu einem selbstbestimmten Leben im Alter.

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Selbst gewisse Tarifwerke sind auf die Bedürfnisse von Senioren angepasst, Kostenrisiken bestehen demnach also nicht. Hier sollte man gemeinsam mit Verwandten agieren und den Gebrauch begleiten.

Artikelbild: © Halina Yakushevich / Shutterstock