Kategorien
Internet

Scheidung per Klick

Wenn Paare sich trennen ist das immer schmerzvoll. Für Verheiratete ist es neben dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nicht getan. Mit der Scheidung fangen erst die Probleme an, vor allem der lange, drohende Papierkrieg setzt vielen im Vorneherein zu.
Ein Anwaltsschreiben und den Antrag auf eine Scheidung aufsetzen, auf Antworten des Ehepartners warten, Anhörungstermine wahrnehmen, die Finanzen offen legen und schlussendlich das Urteil entgegen nehmen. Die Scheidung ist wahrlich keine angenehme Angelegenheit.

Im besten Fall sind sich die Parteien jedoch einig und wollen ihre eingetragene Partnerschaft ohne großes Aufheben beenden. Neben der klassischen Variante (beide Parteien nehmen sich einen Anwalt und klären die Umstände der Trennung auf dem Papierwege) gibt es immer mehr Anwälte, wie die der Kanzlei Theodor Schmidt, die bei Einvernehmen der Partner schnelle und günstige Scheidungsverfahren versprechen und das sogar online. Dieses Einvernehmen ist die maßgebliche Voraussetzung dafür, dass die Scheidung online durchgeführt werden kann. Bei Uneinigkeiten der beiden Parteien sollten unbedingt mehrere persönliche Treffen stattfinden um alles von Angesicht zu Angesicht klären zu können.

Lies zu diesem Thema auch hier weiter:  Spotify nun auch in Deutschland - welche Alternativen gibt es?

Vorteile einer Online-Scheidung

  • Kommunikationswege: Der größte Vorteil der Online-Scheidung ist der schnelle Kommunikationsweg per e-Mail und Telefon. Das Scheidungsformular kann gleich am Rechner heruntergeladen, von den Ehepartnern unterzeichnet und eingescannt per Mail wieder zurückgesendet werden.
  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung verkürzt sich durch den Einsatz der elektronischen Kommunikationswege zumindest im Vorfeld der Antragstellung. Die obligatorische Bearbeitungszeit nach der Antragsstellung kann damit leider nicht weiter verkürzt werden.
  • Kostenvorteil: Eine einvernehmliche Scheidung hat immer den Vorteil, dass die Anwaltskosten gemindert werden können. Es besteht zwar eine Anwaltspflicht, aber es braucht sich nur der antragstellende Partner einen Anwalt nehmen, der andere Partner muss der Scheidung nur zustimmen und benötigt keinen weiteren Rechtsbeistand. Die Eheleute sprechen sich intern ab und teilen sich die Kosten des einen Anwalts.
  • Bequemlichkeit: Wer die Scheidung online durchführen möchte, der kann den Papierkram bequem von zu Hause aus erledigen und muss sich nicht mehrmals in ein Anwaltsbüro begeben und dort womöglich lange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Lies zu diesem Thema auch hier weiter:  Digitaldruck für Urkunden, Zertifikate und Diplome

Vorsicht: Bei der Auswahl der Anbieter von Online-Scheidungen sollte man besonders sorgfältig vorgehen. Es gibt einige unseriöse Anbieter im Internet. Achten Sie auf das Impressum und sehen Sie genau nach, wem Sie ihr Vertrauen schenken. Der Scheidungsantrag muss in Deutschland noch immer von einem eingetragenen Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Mit der Online-Scheidung geben Sie bloß den Auftrag dazu, dass Ihr Anbieter der Wahl ein eingetragener Anwalt ist. Bei der Scheidung geht es immer um den so genannten Streitwert. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus dem Einkommen der Eheleute und dem zugrunde liegenden Vermögen zusammen. Die beiden Nettogehälter werden zusammengerechnet und mal drei multipliziert. Darüber hinaus kommen etwaige Schulden, Darlehen und Kredite bei der Bank sowie Unterhaltskosten hinzu. Zudem können für gemeinsame Kinder Abzüge geltend gemacht werden. Es gibt noch weitere Posten, die in den Streitwert einfließen können. Hier sollten Sie sich unbedingt vorab informieren.

Artikelbild: © Maxx-Studio / Shutterstock