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Junge Selbständige: die richtige Absicherung trotz wenig Geld

Junge Selbständige sehen sich gerade beim Start in die Selbständigkeit einer großen Flut an Informationen ausgesetzt, wo sich doch am liebsten gleich richtig Gas geben möchten. Seit der Aufwertung der privaten Altersvorsorge bedeutet jedes nicht genutzte Altersvorsorge-Jahr den Verlust der saftigen Zulagen, auch bei der Krankenversicherung stellt sich die Frage: Gesetzlich oder privat. Welche zusätzlichen Versicherungen sind absolut notwendig und wo beginnt Versicherungsschutz, den man erst braucht, wenn man richtig Geld verdient? Teilen Sie diesen Komplex einfach in die drei Teile Ansparen/Altersvorsorge, Krankenkasse und Risikoschutz. Schritt für Schritt können Sie die für Sie selbst besten Entscheidungen treffen. Manchmal durch eigenes Wissen, manchmal auch mit Hilfe eines Spezialisten!

Die gesetzliche Rentenversicherung kann attraktiv sein

Im Gegensatz zu nicht selbständigen Arbeitnehmern besteht bei Selbständigen und Freiberuflern keine Pflicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Deshalb gibt es sehr viele unterschiedliche private Altersvorsorgeprodukte, die allerdings derzeit – und voraussichtlich für die nächsten fünf bis zehn Jahre – unter einer Niedrigzinsphase leiden. Diese sollen in der Rentenphase für monatliche Auszahlungen sorgen. Allerdings sind die meisten dieser privaten Altersvorsorgeprodukte Fondslösungen, die mit sehr hohen Provisionen belegt sind.
Deshalb empfiehlt sich das Zugreifen auf die gesetzliche Rentenversicherung auch wenn dies für den Selbständigen jedes Jahr einen einmaligen Aufwand bedeutet: Statt eine monatliche, festgelegte Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten, kann er freiwillig und einmalig Beiträge für ein Gesamtjahr nachzahlen. Und deren Höhe sogar selbst bestimmen.

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Das Stichwort lautet hier nicht Beantragung der Aufnahme in die Versicherungspflicht – aus der man schwer wieder herauskommt – sondern das Festlegen einer einmaligen hohen Rate im Jahr oder von zwölf Zahlungen. Diese freiwillige Versicherung wird genauso in Rentenentgeltpunkte umgerechnet wie die normalen Einzahlungen in die Rentenversicherung. Orientieren Sie sich dabei am besten an den Einzahlungen, die Sie als Angestellter leisten würden. Damit erwerben Sie einen Rechtsanspruch im Rahmen des Generationenvertrages, der sich in Entgeltpunkten und somit einem Anspruch auf die zukünftigen Einzahlungen der Versicherten orientiert. Nach dem Start des Unternehmens würde ich also das erste Jahr abwarten und dann im Januar Beiträge in der gewünschten Höhe für das Vorjahr einzahlen.

Darüber hinaus empfiehlt sich gerade in einer Niedrigzinsphase ein sehr guter Aktienfonds, der sich am Wachstum oder hohe Dividendenrendite orientiert. Dieser sollte bei einer Direktbank abgeschlossen werden, wo nicht ein hoher Ausgabeaufschlag von 3 oder noch mehr Prozent zu viel der Einzahlungen auffrisst. Eine der größten Privatkundenbanken berechnet nämlich diesen Aufschlag, der bei einer Einzahlung von 200 Euro im Monat pro Jahr 72 Euro weniger Ansparvolumen bedeutet.

Unterschiedliche Berechnungsmethoden bei privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Bei der Entscheidung für die private oder gesetzliche Krankenversicherung gibt es leider kein allgemeingültiges Entscheidungskriterium, weshalb wir Ihnen hier auch keinen Rat geben können. Ja nach Ihrer zukünftigen Gewinnerwartung sollten Sie aber die unterschiedlichen Berechnungsmethoden der Beiträge beachten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird ein Monatsbeitrag in Höhe von 15,5 % des Unternehmensgewinns (nicht Umsatzes) oder des positiven Ergebnisses der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) erhoben. Dieser wird anhand einer monatlichen Mindestbemessungsgrenze von 2.073,75 Euro (ohne wesentliches Vermögen und bei geringerem Gewinn von 1.382,50 Euro) erhoben. Womit sich eine Belastung durch die gesetzliche Krankenversicherung von mindestens 321,43 Euro (bzw. im Ausnahmefall 214,28 Euro) plus die Pflegeversicherung ergibt. Der Maximalbetrag bei erreichen der Beitragsbemessungsgrenze liegt dann knapp über 600 Euro. Hier finden Sie ein hilfreiches Merkblatt der Barmer.

Grundsatz: Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt im Wesentlichen aus einer Multiplikation aus Monatsgewinn und dem Beitragssatz.

Die private Krankenversicherung bietet über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus ein umfangreiches Leistungsportfolio an. Beispielsweise die Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus oder auch die zuschlagsfreie Unterbringung im Zweibett- oder gar Einzelzimmer. Die Berechnungsmethodik der Beiträge ist hier allerdings vollkommen unterschiedlich: Jede Versicherungsgesellschaft kalkuliert einen eigenen Beitragssatz, der sich aufgrund des Alters des Versicherten, der Vorerkrankungen unterscheidet. Auch können ganz Gesunde den Monatsbeitrag weiter drücken, in dem sie eine Jahresselbstbeteiligung vereinbaren. Erst ab dieser Schwelle kommt die private Krankenversicherung für die Kosten. Die Beitragshöhe kann deshalb von knapp 70 Euro im Monat bis zu über 540 Euro in höherem Alter schwanken. Der tatsächliche Monatsgewinn des Unternehmers spielt dann keine Rolle.

Leider kann kein eindeutiges Fazit darüber geben, welche Versicherungsform grundsätzlich für Selbständige besser ist. Wer bereits in jungen Jahren einen sehr hohen Gewinn erwartet, der kann unter Umständen mit einer privaten Krankenversicherung besser fahren. Man sollte vor einer Unterschrift aber einmal genau durchrechnen, insbesondere was die beitragsfreie Mitversicherung der Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung angeht.

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In den ersten zwei Jahren die Berufsunfähigkeit absichern

Gerade beim Start eines Unternehmens fallen sehr hohe Fixkosten an, die erst später durch Einnahmen gedeckt werden können. Z.B. einem noch neuen Maschinenpark und einer noch fehlenden Markteinführung eines Unternehmens wäre der Ausfall der Arbeitsfähigkeit fatal. Später können vielleicht leitende Angestellte die Aufgaben einer teilweisen Einschränkung der Arbeitsfähigkeit übernehmen. Aber für die kritischen ersten zwei Jahre lohnt sich meist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, um die wesentlichsten Risiken abzudecken. Hier sollte man einen nicht provisionsgebundenen Honorarberater aufsuchen, der gegen Stundensatz die Produkte erklärt und die richtige Versicherungshöhe ausrechnet. Vom klassischen Versicherungsmakler können Sie dies nicht erwarten, da dessen Provisionshöhe maßgeblich von den abgeschlossenen Versicherungssummen abhängt und er damit wohl eher zur Überversicherung neigen könnte.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt deshalb: Gut das Zahlenwerk vorbereiten und ggf. mit dem Steuerberater (falls vorhanden) oder einem Honorarberater durchsprechen.

Damit haben Sie die wesentlichen Bausteine für eine gute Finanz- und Versicherungszukunft gesetzt und legen sich in jungen Jahren noch nicht zulange in feste Verträge fest.

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Artikelbild: © conejota / Shutterstock