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Immer weniger Selbstständige Verzichten auf Altersvorsorge

Viele der 4,4 Millionen Selbstständige in Deutschland verzichten auf eine angemessene Altersvorsorge. Laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach von Ende 2013 droht vielen Selbstständigen und Freiberuflern deshalb Altersarmut, obwohl es durchaus Maßnahmen gibt, sich sinnvoll für das Alter abzusichern. Jeder Vierte von ihnen bezeichnet seine derzeitige Altersvorsorge derzeit selbst als nicht ausreichend. Viele wollen oder können an ihrer Situation aber nichts ändern.

Nur jeder Fünfte will seine Altersvorsorge zukünftig weiter auszubauen, die meisten planen aber keine weiteren Maßnahmen in der nächsten Zeit. Diese Entwicklung gründet auf verschiedenen Faktoren: Etwa ein Fünftel der Haushalte von Selbstständigen hat ein monatliches Einkommen von weniger als 2.500 Euro, sodass es schwerfällt, etwas für das Alter zurückzulegen. Ein weiteres Fünftel dieser Bevölkerungsgruppe hat allerdings ein Einkommen von über 5.000 Euro und könnte so ohne Probleme regelmäßig etwas ansparen. Im Gegensatz zu vielen Angestellten halten Selbstständige Immobilien oft für eine gute und sinnvolle Investition in die Zukunft. So besitzen besonders diejenigen mit hohem Einkommen oft eine oder mehrere Immobilien und halten monatliches Sparen darum für überflüssig. Sie wollen später von den Mieteinnahmen ihrer Objekte leben und/oder diese selbst nutzen, um die eigene Miete zu sparen. Laut der Allensbach-Studie besitzen sieben von zehn Selbstständigen und Freiberuflern eigene Immobilien, unter den Angestellten ist es nur jeder zweite.

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Regeln und Möglichkeiten für Selbstständige

Grundsätzlich bleiben Rentenansprüche, die Selbstständige vor ihrer Tätigkeit erworben haben, erhalten. Allerdings können und sollten Freiberufler und Gewerbetreibende weiterhin Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung abführen. Für sie gelten die Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte, die derzeit bei 85,05 Euro monatlich liegen. Wichtig ist aber zu beachten, dass diese Altersrente auch bei Selbstständigen nur die Grundversorgung abdeckt und sie sich weitergehend privat absichern sollten. Versicherungspflicht besteht immerhin bei einem Teil der Selbstständigen: Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. In §2 des Sozialgesetzbuches sind die selbstständigen Berufsgruppen verankert, für die weiterhin Versicherungspflicht besteht.

Möglichkeiten zur Altersvorsorge über die Grundversorgung hinaus gibt es für Selbstständige und Freiberufler zwar nicht im Rahmen einer Riesterrente, wohl aber über die Rürup-Rente. Diese Basisrente wurde 2005 vom Ökonom Bert Rürup in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der Altersvorsorge eingeführt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist die Basis-Rürup-Rente nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt. Von einer normalen kapitalgedeckten Versicherung unterscheidet sie sich aber auch: Angespartes kann nicht als Gesamtsumme zu einem bestimmten Termin ausgezahlt werden, sondern muss verrentet, also ratenweise ausgezahlt werden.

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Interessant zu wissen ist außerdem, dass die Altersvorsorge von Selbstständigen unter bestimmten Voraussetzungen vor einer Pfändung geschützt ist: Hierfür darf sie nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt werden. Über die Ansprüche aus dem Vertrag darf zudem nicht verfügt werden. Die Bestimmungen von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte sind ausgeschlossen. Die Zahlung einer Kapitalleistung, außer bei einer Zahlung im Todesfall, ist nicht vereinbart.

Artikelbild: © Andrey_Popov / Shutterstock