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Eis & Schnee: Ein eiskalter Feind eines jeden Unternehmens

Während bei den Kindern der erste Schneefall für Begeisterung sorgt, bringt er Unternehmen große Besorgnis. Immer wieder wurden Unternehmen in ganz Deutschland von dem kalten Wetter überrascht und mussten Konsequenzen erleiden, so wie im Jahr 2010. Spediteure kämpften gegen Verspätungen, Baufirmen konnten ihre Arbeit nicht fertigstellen. Zudem kamen auf die Firmen Extra-Ausgaben in Millionenhöhe zu. Damit man dem Schnee dieses Jahr nicht ausgeliefert ist, müssen sich Unternehmen rechtzeitig darauf vorbereiten.

Der Winter ist keine überraschende Jahreszeit

Auch wenn die Menschheit alle Jahre wieder von Schnee und Eis überrascht wird, sollte sie das eigentlich nicht sein. Das Jahr hat bekanntlich vier Jahreszeiten. Der Winter ist die Letzte und in der Regel Problematischste. Zwar weiß man, wann er theoretisch beginnen sollte – in welchen Ausmaßen er seine Präsenz ankündigt jedoch nicht.

Dennoch gibt es keine Ausrede für Unternehmen, sich umfassend auf den Winter vorzubereiten. Es gibt zahlreiche Maßnahmen, die Firmen bundesweit durchsetzen können. Keine davon ist umsonst – und genau das ist für viele ein Grund, darauf zu verzichten, und das Beste zu hoffen. Wer jedoch vom Winter überrascht wird, riskiert sinkende Einnahmen und andere Probleme.

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Winterdienst: Eis- und Schneebeseitigung

Wenn die deutschen Straßen im Winter zu einer Gefahrenquelle werden, ist es Aufgabe der Gemeinden und Städten, diese sicher zu halten – zum Teil zumindest. Kommunale Satzungen übertragen die Verkehrssicherungspflicht nämlich auf die Anlieger. Unternehmer haben also die Aufgabe, alle Gehwege, die an ihr Grundstück angrenzen, frei von Schnee und Eis zu halten.

Auf Unternehmer fällt somit gleich eine doppelte Pflicht:

  1. Sie müssen die Kosten für den Winterdienst tragen.
  2. Sie müssen dafür sorgen, dass dieser ausgeführt wird.

Die versäumte Räumung sorgt nicht nur für Bußgelder. Verletzt sich ein Passant auf dem Bürgersteig, droht eine Klage.

Unternehmer haben die Möglichkeit, den Winterdienst selbst auszuführen oder ein spezielles Unternehmen damit zu beauftragen. Wenn sie den Winterdienst selbst ausführen, sollten sie dafür sorgen, dass sie das auch richtig ausführen.

Unternehmer sollten nicht vergessen, dass sie in einigen Fällen besonders große Mengen an Streusalz benötigen. Das morgendliche Streuen und Schneeschieben alleine reicht aber nicht aus, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich über den gesamten Tag: Wochentags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr (BGH, AZ: VI ZR 125/83) muss somit unter Umständen mehrmals täglich geräumt werden. Und zwar dann, wenn Schnee gefallen oder Glatteis entsteht.

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Abseits des genannten Zeitintervalls, welches Bundesgerichtshof und vielen Kommunen als Orientierungsrahmen angegeben wird, kann es regional abweichende Regelungen geben. Die Stadt Würzburg zum Beispiel gibt an, dass die Räum- und Streupflicht an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erst ab acht Uhr gilt. Hier hilft lediglich eine Nachfrage beim zuständigen Amt beziehungsweise ein Blick in die kommunale Satzung.

Wichtig: Sollte die Räumfirma nicht erscheinen, kann das Unternehmen die Schuld nicht auf diese schieben. In diesem Fall ist es verpflichtet, den Winterdienst selbst auszuführen. Letztendlich trifft den Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht, wie dieser Fall zeigt.

Artikelbild: © Sergios / Shutterstock