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Brutto Netto – was bleibt vom Lohn noch übrig?

Der Unterschied zwischen Brutto und Netto wird bereits in der Schule erklärt. Dennoch haben selbst Erwachsene heute noch viele Probleme mit den beiden Bezeichnungen. Um es sich einfach zu merken: Netto ist der kleinere Betrag ohne die darauf zu berechnende Steuer. Brutto dagegen ist der Komplettbetrag inklusive Steuer. Brutto Netto trifft man heute im Alltag fast täglich. Sei es auf der Arbeit beim Lohn und Gehalt oder beim Einkaufen im Supermarkt. Wichtig ist es, dass man den Unterschied zwischen Brutto Netto kennt. Besonders bei einem Einstellungsgespräch, wenn über die Höhe des Entgeltes verhandelt wird, sollte man den Unterschied kennen. Der Nettolohn ist immer der Lohn, den man am Ende des Monats ausgezahlt bekommt. Da es in Deutschland allerdings unterschiedliche Lohnsteuerklassen gibt, ist eigentlich nur der Bruttolohn interessant. Von diesem Lohn werden alle Steuern und Beiträge abgezogen und ergeben letztendlich den Nettolohn.

Brutto Netto beim Lohn und Gehalt

In der Arbeitswelt legt man sich in der Regel auf einen bestimmten Brutto Stundenlohn fest. In Deutschland erhalten nur die wenigsten Angestellten einen festen Bruttolohn, sie werden nach einem Stundensatz bezahlt. Je nach Steuerklasse muss man anschließend bestimmte Abgaben und Steuern zahlen. Abzüglich der Steuern und Abgaben erhält man am Monatsende seinen Nettolohn. Dementsprechend bringt es nicht viel, wenn man einen hohen Bruttolohn hat, denn die Abgaben sind immer dieselben.

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Vom Bruttolohn wird Folgendes abgezogen:

  • Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse)
  • gegebenenfalls die Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Rentenversicherungsbeitrag
  • Krankenversicherungsbeitrag
  • Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
  • Beitrag zur Pflegeversicherung

Brutto Netto beim Einkaufen

Wer als Privatperson einkauft, zahlt immer den Bruttobetrag. In normalen Supermärkten wird dieser groß dargestellt, der Nettopreis ist oftmals nur klein gedruckt abgebildet, da er für den Käufer uninteressant ist. Auf der Rechnung bzw. dem Kassenbon wird allerdings der Nettobetrag inklusive der fälligen Steuer, auch bekannt als Mehrwertsteuer, angegeben. Wenn für Büromöbel beispielsweise 1.190 Euro fällig werden, kostet der Schrank eigentlich nur 1.000 Euro. Die restlichen 190 Euro sind die Mehrwertsteuer, die der Staat erhält. Das Unternehmen, das den Schrank verkauft, muss diese Steuer abführen. Beim Einkaufen muss zudem noch unterschieden werden, dass die Mehrwertsteuer nicht immer dieselbe ist. Bei Lebensmittel zahlt man beispielsweise nur 7 Prozent (ausgenommen Getränke und andere Ausnahmen). Wer allerdings eine Bratwurst bei einer Imbissbude kauft, muss regulär 19 Prozent zahlen. Bücher und Zeitschriften fallen ebenfalls unter die Mehrwertsteuer von nur 7 Prozent, ebenso Zugtickets, Schwimmbadbesuche, Trinkwasser und Taxirechnungen. Bei Briefmarken, Mieten und Arztrechnungen wird derzeit keine Mehrwertsteuer fällig.

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Mehr Brutto vom Netto mit Lohnsteuerermäßigung

Wer auch im vergangenen Jahr beim Anblick auf Weihnachtsgeld eher einen faden Beigeschmack hatte, der kann in diesem Jahr den Zuschuss mit einer Lohnsteuerermäßigung aufpeppen. Ab 2013 wird es die klassische Lohnsteuerkarte auf Pappe nicht mehr geben, alles wird elektronisch ablaufen. Arbeitnehmer haben bisher einen Freibetrag für Pauschbeträge und Aufwendungen auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Für 2013 müssen die Freibeträge aufgrund der Abschaffung der klassischen Lohnsteuerkarte neu beantragt werden. Die passenden Vordrucke gibt es im Internet oder bei den zuständigen Finanzämtern.

Durch den Freibetrag behält der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer, der Arbeitnehmer erhält somit einen höheren Nettogehalt.

Gründe für eine Lohnsteuerermäßigung:

  • außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben
  • hohe Werbungskosten
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhaltszahlungen
  • Verluste
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Pauschbeträge für behinderte Personen

2012 gibt es mehr Netto

Unter dem Motto „mehr Netto vom Brutto“ trat die schwarz-gelbe Bundesregierung bei der letzten Bundestagswahl an. Auf das Einlösen dieses Versprechens mussten die deutschen Bürger allerdings lange warten. In diesem Jahr scheint es so weit zu sein. Laut Frank Hechtner von der Freien Universität Berlin haben die Verbraucher nämlich 160 Euro mehr im Jahr in der Tasche. Der Grund dafür ist relativ einfach, der Rentenbeitrag wurde von ehemals 19,9 Prozent auf nur noch 19,6 Prozent reduziert. Das alleine bringt dem Bundesbürger zusätzlich 60 Euro im Jahr. Spitzenverdiener stehen diesmal allerdings auf der Verliererseite. Besonders im Bereich der Sozialversicherung sind die Änderungen für gute und sehr gute Verdiener nur minimal interessant. Parallel dazu wurden nämlich die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beitragsbemessungsgrenzen und Rentenversicherung erhöht.

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Artikelbild: © Lisa S. / Shutterstock